Beitrags- und Gebührenordnung : LSG Waterkant
- Zetel e.V.
Stand 10.04.07 (Schnellansicht)
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1. Beitrag
1.1 Grundsätze
A Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird
der Beitrag fällig.
Dieser richtet sich bei ordentlichen
Mitgliedern nach dem Alter.
B Der Mitgliedsbeitrag ist am Anfang
jeden Jahres in der Gesamtsumme
fällig.(Lastschriftverfahren erwünscht)
1.2 Monatsbeiträge
A Gruppe A 40,00
Euro ab 25 Jahre und Erwerbstätige ab 18 Jahre
Gruppe B 30,00
Euro 18 - 25 Jahre Schüler, Azubi etc.
Gruppe C 20,00
Euro bis 18 Jahre
Gruppe D
3,00 Euro Förderer des Vereins
1.3 Vereinseintritt
A Bei Eintritt in den Verein ist die
Aufnahmegebühr zzgl. der restlichen
Monatsbeiträge fällig. Der Betrag ist innerhalb
von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt zu zahlen.
B Förderer, die schon einmal aktiv
waren und wieder werden wollen,
zahlen keine Aufnahmegebühr.
C Es zahlen ordentliche Neumitglieder
der
Gruppe A 150,00 Euro
+ 40,00 Euro x Anzahl der Restmonate
Gruppe B 100,00 Euro
+ 30,00 Euro x Anzahl der Restmonate
Gruppe C 50,00
Euro + 20,00 Euro x Anzahl der Restmonate
2. Flugkosten
A Es wird nach Flugminuten abgerechnet,
diese sind am 31.12. d. Jahres
zahlbar.
B Abrechnungsgrundlage:
Holzflugzeuge
0,20 Euro
Kunststoff Einsitzer
0,30 Euro
Kunststoff Doppelsitzer
0,40 Euro doppelsitzig geflogen
Kunststoff Doppelsitzer
0,30 Euro einsitzig geflogen
C Es werden pro Flug max. 120 Minuten
in Anrechnung gebracht.
D Privatflugzeuge von Vereinsmitgliedern zahlen pro Start 5,00 Euro
(Keine Windengebühr)
E 75 % dieser Summen können durch Erbringen von Arbeitsstunden verringert
werden.(siehe Arbeitsstunden u. Anlage 1 Arbeitsstunden")
F Windengebühr 1,00 Euro pro Start
G Motorsegler siehe Anlage 2
3. Arbeitstunden
3.1 Grundsätze
A Jedes ordentliche Mitglied hat die
Möglichkeit durch Arbeitsstunden die
Flugkosten um bis zu 75% zu verringern.
B Mitglieder des Vorstandes erhalten
pauschal 100 Arbeitsstunden vergütet.
Jugendgruppenleiter erhalten pauschal 20 Arbeitsstunden angerechnet.
C Ordentliche Mitglieder, die älter
als 70 Jahre sind, sind von den
Arbeitsstunden befreit und zahlen somit nur 25% der
Flugkosten.
D Näheres zu anrechenbaren Arbeiten,
Nachweise etc. regelt die Anlage
"Arbeitsstunden".
3.2 Arbeitsstunden, Nachweise, Zeitraum
A Der Abrechnungszeitraum für Arbeitsstunden
ist vom 01.01. - 31.12.
des Jahres.
B Für Neumitglieder gilt die gleiche
Regelung, hier allerdings die
anteiligen Baustunden vom Eintrittmonat bis zum Jahresende
C Die geleisteten Baustunden werden den
Flugkosten gegengerechnet.
4. Charterung und Chartergebühren
A Auf Antrag können ordentliche
Mitglieder vereinseigene Flugzeuge
chartern. Charteranträge sind schriftlich,
8 Wochen vorher, an den
Vorstand zu richten. Diese werden vom Vorstand schriftlich
bestätigt
oder begründet abgelehnt. Das Konto des/der Mitgliedes/der
muss
ausgeglichen sein!
B Vereinsvorhaben, Meisterschaften oder
Gruppencharterung haben Vorrang vor
Einzelcharterungen.
C Die Chartergebühr beträgt
10,00 Euro pro Tag und Sitzplatz,
zuzüglich der Minutengebühr.
(max. 120 Min. pro Flug)
D Die Berechnung beginnt am Tag der Abreise
und endet am Tag der Rückkehr.
E Bei Teilnahme an Wettbewerben und Streckenfluglehrgängen
des DAeC werden
keine Chartergebühren erhoben.
F Der/Die Charterer übernehmen bei
einem Schadensfall die Selbstbeteiligung
in der vollen Höhe, ausgenommen
bei Charterung unter "E", der
Beitragsgruppen "B" & "C".
5. Sonstige Gebühren
A Interessenten zahlen im Segelflugzeug pro Start 20,00 Euro bis 15 Minuten.
Ab der 16ten Minute werden zusätzlich
0,50 Euro pro Minute berechnet.
B Interessenten zahlen für Kunstflug im Segelflugzeug einschl. F-Schlepp
eine Pauschale von 90,00 €.
Die Abrechnung von A u. B erfolgt sofort nach dem Flug mit dem Startschreiber.
C Persönliche Interessenten des Piloten und Förderer zahlen die Pilotengebühr.
(Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)
D Einzelmitglieder anderer Vereine mit eigenem Flugzeug
zahlen pro
Start
5,00 Euro, beschränkt auf 5 Starts
pro Jahr und Person.(Keine Windengebühr)
E Wiederstart von Nichtmitgliedern nach Außenlandung
ist, als Windenstart,
kostenlos.
F Gruppen von anderen Vereinen (Fliegerlager)
zahlen 3,00 Euro pro Start
mit eigenen Flugzeugen plus evt. F-Schleppgebühr.(keine Windengebühr)
G Gastpiloten zahlen auf vereinseigenen Flugzeugen
15,00 Euro
pro Start zzgl. 0,50 Euro pro Minute
u. evt. F-Schleppgebühr.
(Keine Windengebühr)
Die Anzahl der Starts ist auf 5 Starts
pro Jahr und Person begrenzt.
H Unterstellung von Flugzeugen im Hänger in der Halle pro Monat 15,00 Euro
Unterstellung von Flugzeugen aufgerüstet in der Halle pro Tag 1,00 Euro
I Übernachtungen in der Villa Hügel, Camping, Blockhäuser, Duschen, etc.
Für Mitglieder : 1,70 Euro pro Nacht, einschließlich Benutzung der
Sanitären Anlagen.Campingwagen / Blockhütten zahlen pro Jahr 45,00 Euro
plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person : 1,00 Euro.
J Übernachtungen in der Villa Hügel, Camping, Blockhäuser, Duschen, etc.
Für Nichtmitglieder : 10,00 Euro pro Nacht, einschließlich Benutzung der
Sanitären Anlagen.Campingwagen / Blockhütten zahlen pro Nacht 5,00 Euro
plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person : 1,00 Euro.
K Private Feiern im Clubheim werden Pauschal mit 20,00 € berechnet.
6. Alles weitere regelt der Vorstand
7. Die GBO tritt am 01.01.2002 in Kraft
Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung
" Arbeitsstunden"
Anrechenbare Arbeitsstunden sind:
- Neuerstellung und Wartung von Vereinsinventar
- Neubau, Pflege und Instandsetzung von vereinseigenen
Liegenschaften
- Theoretischer Unterricht durch Fluglehrer
o. ähnlichen Personen im
Winterhalbjahr.
- Maßnahmen die vom Vorstand angesetzt
und organisiert werden.
Nichtanrechenbare Arbeiten sind:
- Sämtliche Arbeiten und Tätigkeiten,
die der Durchführung und
Sicherstellung des Flugbetriebes
dienen, die da sind: Flugleiter;
Fluglehrer; Windenfahrer; Startschreiber;
Lepofahrer sowie der
Clubheimdienst.
- Für Fluglehrer; Flugleiter; Windenfahrer
und Clubheimdienst werden
Dienstpläne erstellt.
Der Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden ist
schriftlich zu erbringen.
Die Eintragungen sind jeweils durch ein Vorstandsmitglied
oder
Werkstattleiter
bestätigen zu lassen.
Arbeitsstunden, die länger als 20 Tage zurückliegen,
werden n i c h t mehr
bestätigt! Zur Abrechnung sind die bestätigten Arbeitszeitnachweise
bis zum
31.12. jeden Jahres dem Vorstand / Kassenwart vorzulegen.
Es werden alle geleisteten u. bestätigten Arbeitsstunden
bis auf 25% der
Flugkosten in
Abzug gebracht, außer evtl. angefallene F-Schleppgebühren.
Und zwar pro Baustunde 1% von 3/4 der Segelfluggebühren.
Max. 75 % = 100 Baustunden.
Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung
M o t o r s e g l e r D-KMUD
1.) Mitgliedern wird für den normalen Flug pro Minute 1,15 Euro und
für den Flugzeugschlepp pro Minute 1,60 Euro berechnet.
3.) Der MOSE kann für z. Z. 105,00 € inkl. MwSt pro Stunde von Nichtmitgliedern 3.) Für Darlehensgeber vermindert sich der Stundenpreis
um 1 °/°° des 4.) Interessenten zahlen bis 60 Minuten : pro Minute
1,80 Euro
5.) Persönliche Interessenten des Piloten und
Förderer zahlen den Pilotentarif. 6.) Wird außerhalb teuerer getankt, vergütet der Verein gegen Beleg nur den an 5.) Für längere Flüge, spez. auch für tagelange Abwesendheit,
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 14.06.2002
Zusätzlich muß alle 2 oder 5 Jahre ein fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis
gechartert werden. Es müssen mindestens 5,00 Stunden (10 Landungen) pro Jahr
abgenommen bzw. bezahlt werden. Die Einweisung erfolgt durch einen unserer
Fluglehrer. Es muss ein Chartervertrag erstellt werden. Auch bei Charterung
gelten die Punkte 6, 7 u. 8
gewährten Darlehens und gilt zur dessen
Tilgung. Darlehen die älter
als 3 Jahre sind und weiterhin im Verein verbleiben,
können höher
getilgt werden.
ab 60 Minuten : pro Minute 1,70 Euro
für den F-Schlepp : pro Minute 2,20 Euro
Pauschalpreis für Kunstflug im Segelflugzeug inkl. Schleppgebühren : 90 Euro
und werden sofort nach dem Flug
mit dem Startschreiber abgerechnet.
(Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)
der FELTA Tankstelle Neuenburg gültigen Tagespreis für Normalbenzin.
Bei preiswerterer Betankung erfolgt keine Vergütung.
7.) An Wochenend- u. Feiertagen werden bei Flügen mit Landung auf fremden
Plätzen u. dort längere Stehzeit am Boden ( Gesamtabwesendheit von
Bo`feld länger als halber Flugtag; SR - SS gerechnet) mindestens
2 Motorflugstunden berechnet.
Ausnahme: Kein Flugbetrieb in Bo`feld möglich oder begründete Verspätung
am Zwischenlandeplatz.
ist die Online-Reservierungsliste rechtzeitig auszufüllen.
Interessen / Vorhaben des Vereins haben Vorrang.
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 02.03.2003
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 29.02.2004
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 29.10.2004
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 26.02.2005
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 06.04.2007
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 07.03.2008
vorgelegt werden,
welches noch einmal ca. 90 Euro kostet.