Jahresgebühren


Beitrags- und Gebührenordnung : LSG Waterkant - Zetel e.V.             Stand  10.04.07 (Schnellansicht)
(Siehe auch  Dokumenten Download )


1. Beitrag
1.1 Grundsätze
A   Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird der Beitrag fällig.
    Dieser richtet sich bei ordentlichen Mitgliedern nach dem Alter.
B   Der Mitgliedsbeitrag ist am Anfang jeden Jahres in der Gesamtsumme
    fällig.(Lastschriftverfahren erwünscht)

1.2 Monatsbeiträge
A   Gruppe A    40,00 Euro ab 25 Jahre und Erwerbstätige ab 18 Jahre
    Gruppe B    30,00 Euro 18 - 25 Jahre Schüler, Azubi etc.
    Gruppe C    20,00 Euro bis 18 Jahre
    Gruppe D     3,00 Euro Förderer des Vereins

1.3 Vereinseintritt
A   Bei Eintritt in den Verein ist die Aufnahmegebühr zzgl. der restlichen
    Monatsbeiträge
fällig. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach
    Rechnungserhalt zu zahlen.

B   Förderer, die schon einmal aktiv waren und wieder werden wollen,
    zahlen keine Aufnahmegebühr.
C   Es zahlen ordentliche Neumitglieder der
    Gruppe A   150,00 Euro + 40,00 Euro x Anzahl der Restmonate
    Gruppe B   100,00 Euro + 30,00 Euro x Anzahl der Restmonate
    Gruppe C    50,00 Euro + 20,00 Euro x Anzahl der Restmonate
 

2. Flugkosten
A   Es wird nach Flugminuten abgerechnet, diese sind am 31.12. d. Jahres
    zahlbar.

B   Abrechnungsgrundlage:
    Holzflugzeuge                   0,20 Euro
    Kunststoff  Einsitzer           0,30 Euro
    Kunststoff  Doppelsitzer        0,40 Euro     doppelsitzig geflogen
    Kunststoff  Doppelsitzer        0,30 Euro     einsitzig geflogen
C   Es werden pro Flug max. 120 Minuten in Anrechnung gebracht.
D   Privatflugzeuge von Vereinsmitgliedern zahlen pro Start 5,00 Euro
    (Keine Windengebühr)

E   75 % dieser Summen können durch Erbringen von Arbeitsstunden verringert
    werden.(siehe Arbeitsstunden u. Anlage 1 Arbeitsstunden")
F   Windengebühr    1,00 Euro pro Start
G   Motorsegler     siehe Anlage 2


3. Arbeitstunden

3.1 Grundsätze
A   Jedes ordentliche Mitglied hat die Möglichkeit durch Arbeitsstunden die
    Flugkosten
um bis zu 75% zu verringern.
B   Mitglieder des Vorstandes erhalten pauschal 100 Arbeitsstunden vergütet.
    Jugendgruppenleiter erhalten pauschal 20 Arbeitsstunden angerechnet.
C   Ordentliche Mitglieder, die älter als 70 Jahre sind, sind von den
    Arbeitsstunden
befreit und zahlen somit nur 25% der Flugkosten.
D   Näheres zu anrechenbaren Arbeiten, Nachweise etc. regelt die Anlage
    "Arbeitsstunden".

3.2 Arbeitsstunden, Nachweise, Zeitraum
A   Der Abrechnungszeitraum für Arbeitsstunden ist vom 01.01. - 31.12.
    des Jahres.

B   Für Neumitglieder gilt die gleiche Regelung, hier allerdings die
    anteiligen Baustunden
vom Eintrittmonat bis zum Jahresende
C   Die geleisteten Baustunden werden den Flugkosten gegengerechnet.
 

4. Charterung und Chartergebühren
A   Auf Antrag können ordentliche Mitglieder vereinseigene Flugzeuge
    chartern.
Charteranträge sind schriftlich, 8 Wochen vorher, an den
    Vorstand zu richten.
Diese werden vom Vorstand schriftlich bestätigt
    oder begründet abgelehnt.
Das Konto des/der Mitgliedes/der muss
    ausgeglichen sein!

B   Vereinsvorhaben, Meisterschaften oder Gruppencharterung haben Vorrang vor
    Einzelcharterungen.
C   Die Chartergebühr beträgt 10,00 Euro pro Tag und Sitzplatz,
    zuzüglich der Minutengebühr. (max. 120 Min. pro Flug)
D   Die Berechnung beginnt am Tag der Abreise und endet am Tag der Rückkehr.
E   Bei Teilnahme an Wettbewerben und Streckenfluglehrgängen des DAeC werden
    keine
Chartergebühren erhoben.
F   Der/Die Charterer übernehmen bei einem Schadensfall die Selbstbeteiligung
    in der
vollen Höhe, ausgenommen bei Charterung unter "E", der
    Beitragsgruppen "B" & "C".

 
 

5. Sonstige Gebühren
A  Interessenten zahlen im Segelflugzeug pro Start 20,00 Euro bis 15 Minuten.
   Ab der 16ten Minute werden zusätzlich 0,50 Euro pro Minute berechnet.
B  Interessenten zahlen für Kunstflug im Segelflugzeug einschl. F-Schlepp
   eine Pauschale von 90,00 €.
   Die Abrechnung von A u. B erfolgt sofort nach dem Flug mit dem Startschreiber.

C  Persönliche Interessenten des Piloten und Förderer zahlen die Pilotengebühr.
   (Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)

D  Einzelmitglieder anderer Vereine mit eigenem Flugzeug zahlen pro
   Start
5,00 Euro, beschränkt auf 5 Starts pro Jahr und Person.(Keine Windengebühr)
E  Wiederstart von Nichtmitgliedern nach Außenlandung ist, als Windenstart,
   kostenlos.

F  Gruppen von anderen Vereinen (Fliegerlager) zahlen 3,00 Euro pro Start
   mit eigenen Flugzeugen plus evt. F-Schleppgebühr.(keine Windengebühr)
G  Gastpiloten zahlen auf vereinseigenen Flugzeugen 15,00 Euro
   pro Start zzgl. 0,50 Euro pro Minute u. evt. F-Schleppgebühr.
   (Keine Windengebühr)

   Die Anzahl der Starts ist auf 5 Starts pro Jahr und Person begrenzt.
H  Unterstellung von Flugzeugen im Hänger in der Halle pro Monat 15,00 Euro
   Unterstellung von Flugzeugen aufgerüstet in der Halle pro Tag 1,00 Euro
I  Übernachtungen in der Villa Hügel, Camping, Blockhäuser, Duschen, etc.
   Für Mitglieder : 1,70 Euro pro Nacht, einschließlich Benutzung der
   Sanitären Anlagen.Campingwagen / Blockhütten zahlen pro Jahr 45,00 Euro
   plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person : 1,00 Euro.
Übernachtungen in der Villa Hügel, Camping, Blockhäuser, Duschen, etc.
   Für Nichtmitglieder : 10,00 Euro pro Nacht, einschließlich Benutzung der
   Sanitären Anlagen.Campingwagen / Blockhütten zahlen pro Nacht 5,00 Euro
   plus Stromkosten, plus evtl. Duschen pro Person : 1,00 Euro.

K  Private Feiern im Clubheim werden Pauschal mit 20,00 € berechnet.

 6.  Alles weitere regelt der Vorstand
 

7.  Die GBO tritt am 01.01.2002 in Kraft
 

Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung

" Arbeitsstunden"
Anrechenbare Arbeitsstunden sind:
  - Neuerstellung und Wartung von Vereinsinventar
  - Neubau, Pflege und Instandsetzung von vereinseigenen Liegenschaften
  - Theoretischer Unterricht durch Fluglehrer o. ähnlichen Personen im
    Winterhalbjahr.

  - Maßnahmen die vom Vorstand angesetzt und organisiert werden.

Nichtanrechenbare Arbeiten sind:
  - Sämtliche Arbeiten und Tätigkeiten, die der Durchführung und
    Sicherstellung des Flugbetriebes dienen, die da sind: Flugleiter;
    Fluglehrer; Windenfahrer; Startschreiber; Lepofahrer sowie der
    Clubheimdienst.

  - Für Fluglehrer; Flugleiter; Windenfahrer und Clubheimdienst werden
    Dienstpläne
erstellt.

Der Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden ist schriftlich zu erbringen.
Die Eintragungen sind jeweils durch ein Vorstandsmitglied oder
Werkstattleiter
  bestätigen zu lassen.
Arbeitsstunden, die länger als 20 Tage zurückliegen, werden n i c h t  mehr
bestätigt!
Zur Abrechnung sind die bestätigten Arbeitszeitnachweise bis zum
31.12. jeden Jahres
  dem Vorstand / Kassenwart vorzulegen.

Es werden alle geleisteten u. bestätigten Arbeitsstunden bis auf 25% der
Flugkosten in
  Abzug gebracht, außer evtl. angefallene F-Schleppgebühren.

Und zwar pro Baustunde 1% von 3/4 der Segelfluggebühren.
Max. 75 % = 100 Baustunden.

 
 
Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung

M o t o r s e g l e r D-KMUD

1.) Mitgliedern wird für den normalen Flug pro Minute 1,15 Euro und
    für den Flugzeugschlepp pro Minute 1,60 Euro berechnet.

3.) Der MOSE kann für z. Z. 105,00 € inkl. MwSt pro Stunde von Nichtmitgliedern
    gechartert werden. Es müssen mindestens 5,00 Stunden (10 Landungen) pro Jahr
    abgenommen bzw. bezahlt werden. Die Einweisung erfolgt durch einen unserer
    Fluglehrer. Es muss ein Chartervertrag erstellt werden. Auch bei Charterung
    gelten die Punkte 6, 7 u. 8

3.) Für Darlehensgeber vermindert sich der Stundenpreis um 1 °/°° des
    gewährten
Darlehens und gilt zur dessen Tilgung. Darlehen die älter
    als 3 Jahre sind
und weiterhin im Verein verbleiben, können höher
    getilgt werden.

4.) Interessenten zahlen bis 60 Minuten : pro Minute 1,80 Euro
                          ab 60 Minuten : pro Minute 1,70 Euro
                      für den F-Schlepp : pro Minute 2,20 Euro
    Pauschalpreis für Kunstflug im Segelflugzeug inkl. Schleppgebühren : 90 Euro
     und werden sofort nach dem Flug mit dem Startschreiber abgerechnet.

5.) Persönliche Interessenten des Piloten und Förderer zahlen den Pilotentarif.
    (Schuldner gegenüber dem Verein ist der Pilot)

6.) Wird außerhalb teuerer getankt, vergütet der Verein gegen Beleg nur den an
    der FELTA Tankstelle Neuenburg gültigen Tagespreis für Normalbenzin.
    Bei preiswerterer Betankung erfolgt keine Vergütung.

7.) An Wochenend- u. Feiertagen werden bei Flügen mit Landung auf fremden
    Plätzen u. dort längere Stehzeit am Boden ( Gesamtabwesendheit von
    Bo`feld länger als halber Flugtag; SR - SS gerechnet) mindestens
    2 Motorflugstunden berechnet.
    Ausnahme: Kein Flugbetrieb in Bo`feld möglich oder begründete Verspätung
              am Zwischenlandeplatz.

5.) Für längere Flüge, spez. auch für tagelange Abwesendheit,
    ist die Online-Reservierungsliste rechtzeitig auszufüllen.
    Interessen / Vorhaben des Vereins haben Vorrang.


Geändert durch die Mitgliederversammlung am 14.06.2002
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 02.03.2003
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 29.02.2004
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 29.10.2004
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 26.02.2005
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 06.04.2007
Geändert durch die Mitgliederversammlung am 07.03.2008

Zusätzlich muß alle 2 oder 5 Jahre ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
vorgelegt werden,
welches noch einmal ca. 90 Euro kostet.   


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